Kurs-ID: IMM008
Ab März 2021 gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es verpflichtet Bauherren und Eigentümer dazu, Wohn- und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Hausverwalter sind hiervon besonders betroffen, da das GEIG auch im Fall von Renovierungsmaßnahmen zur Anwendung kommt. Je nach Objekt müssen dann an jedem Stellplatz Kabelinfrastruktur oder sogar Ladepunkte installiert werden, egal ob das gewünscht ist oder nicht. Verstöße sind bußgeldbewährt. Jeder Hausverwalter sollte daher wissen, ab wann er entsprechende Maßnahmen umzusetzen hat, wie diese mit dem im WEMoG verbrieften Individualanspruch auf Ladeinfrastruktur vereinbar sind und welche Ausnahmen es gibt.
Die Teilnehmer*innen sind in der Lage, Eigentümer und Vermieter bzgl. der verpflichtend zu installierenden Leitungsinfrastruktur bei größeren Baumaßnahmen zu informieren. Sie sind mit der entsprechenden Gesetzeslage vertraut und wissen welche Maßnahmen angemessen sind und welche Ausnahmen gelten. Zudem können sie bei der Umsetzung des im WEMoG verbrieften Individualanspruchs auf Ladeinfrastruktur bereits zukünftige Anforderungen des GEIG berücksichtigen.
Dieses Webinar wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als Pflichtfortbildung für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO anerkannt.
Haus- und Objektverwalter, Vertreter von Eigentümergemeinschaften
– Kursunterlagen als PDF
– Videoaufzeichnung des Webinars
– Checklisten für die tägliche Arbeit
– Zusendung § 34c GewO Bescheinigung per Post
Bestätigung über 3 Unterrichtsstunden als Pflichtweiterbildung gemäß § 34c GewO
96, – € zzgl. MWSt.
in Planung
E-Mobilität effizient und zukunftssicher implementieren.