Mieterstrom in Wohnimmobilien umsetzen
Kurs-ID: IMM013
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung die Umsetzung von Mieterstromprojekten erheblich vereinfacht und bestehende bürokratische Hürden abgebaut. Mieterstrom, als Modell zur lokalen Stromversorgung von Mietern durch vor Ort erzeugte Energie, war bisher oft komplex in der Umsetzung. Die neuen Regelungen schaffen nun klare Rahmenbedingungen und erhöhen die Attraktivität dieses Konzepts.
Ein weiterer Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung, der zusätzliche Erleichterungen und Förderungen für Mieterstromprojekte vorsieht. Diese betreffen insbesondere die Beziehungen zwischen Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
In diesem Webinar werden die Teilnehmer in die Grundlagen des Mieterstroms eingeführt. Es werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert, verschiedene Mieterstromkonzepte vorgestellt und die neuen Fördermöglichkeiten durch den Mieterstromzuschlag aufgezeigt. Darüber hinaus behandeln wir die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten, Abrechnungs- und Preisgestaltungsmodelle sowie die rechtliche Gestaltung von Mieterstromverträgen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Umsetzung von Mieterstrom in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Nach Abschluss des Webinars sind die Teilnehmer in der Lage, Mietern und Wohnungseigentümern die aktuelle Rechtslage zu erklären, wirtschaftliche Aspekte von Mieterstromprojekten zu bewerten und einen Ausblick auf zukünftige gesetzliche Entwicklungen zu geben.
- Was versteht man unter dem Begriff des „Mieterstroms“
- Gesetzliche Grundlagen des Mieterstroms
- Mieterstromkonzepte
- Mieterstromzuschlag (Förderung)
- Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom
- Abrechnung und Preisgestaltung
- Mieterstromvertrag und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Mieterstrom in der WEG
Hausverwalter, Objektverwalter, Eigentümer größerer Eigenbestände, Verwaltungsbeiräte
- Kursunterlagen als PDF
- Videoaufzeichnung des Webinars
- Checklisten für die tägliche Arbeit
- Teilnahmebescheinigung als PDF per Mail (in Papierform per Post auf Anfrage)
Teilnahmebestätigung über 2 UE als Pflichtweiterbildung gemäß § 34c GewO
06.12.2024
09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
119, – € zzgl. MWSt.