"Balkonkraftwerke"
Kurs-ID: IMM012
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung den Anschluss und den Betrieb von sog. Balkonkraftwerken, als kleine Solaranlagen die bevorzugt auf dem Balkon angebracht werden können, in geltendes Recht umgesetzt. Bisher hatte der Betrieb noch einige bürokratische Hürden, welche damit behoben worden sind.
Eine weitere gesetzliche Regelung sorgt für einen Rechtsanspruch für Mieter und Eigentümer solche kleinen Stromerzeuger aufbauen zu dürfen. Damit sind die Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter, sowie zwischen Miteigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft konkret geregelt.
In dem Webinar soll zunächst auf die rechtliche Ausgangslage sowie die ineinandergreifenden gesetzlichen Neuregelungen eingegangen werden. Dabei werden insbesondere die bisher bestehenden Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern beleuchtet, als auch der seit Oktober 2024 geltende Rechtsanspruch auf die Installation von Balkonkraftwerken seitens Eigentümern und Mietern.
Die Teilnehmer sind nach dem Webinar in der Lage, Mieter und Wohnungseigentümer über die bestehende Rechtslage aufzuklären und sie über die rechtskonforme Umsetzung zu informieren.
- Rechtliche Ausgangslage vor dem Solarpaket I
- Welche Ansprüche hat ein Mieter auf bauliche Veränderungen (BGB)
- Welcher Ansprüche hat ein Mieteigentümer auf bauliche Veränderungen (WEG)
- Welche Änderungen hat das Solarpaket I gebracht?
- Wie wird dies im BGB umgesetzt
- Wie wird dies im WEG umgesetzt
- Wie können diese Änderungen rechtliche vereinbart werden?
- Gestattungsbeschluss
- Modernisierungsvereinbarung
- Welche Regelungen gelten in der vermieteten Eigentumswohnung?
- Was ist in den weitergehenden geplanten gesetzlichen Reglungen enthalten und zu welchen weitergehenden
Erleichterungen kann dies führen
Hausverwalter, Objektverwalter, Eigentümer größerer Eigenbestände, Verwaltungsbeiräte
- Kursunterlagen als PDF
- Videoaufzeichnung des Webinars
Checklisten für die tägliche Arbeit
Teilnahmebescheinigung als PDF per Mail (in Papierform per Post auf Anfrage)
Teilnahmebestätigung über 2 UE als Pflichtweiterbildung gemäß § 34c GewO
am 04.06.2025, 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr
119, – € zzgl. MWSt.