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Förderung Elektroauto 2023 – Wie geht‘s weiter?

Artikel verfasst von Timo Kauffmann, Berater E-Mobilität und alternative Antriebe

Ein Mann lädt sein Elektroauto auf. Es ist die Hand zu sehen, genauso wie eine Wallbox und der offene Ladedeckel. Wie gehen die Förderungen für Elektroautos im Jahr 2023 weiter?

Förderung Elektroauto – In 2023 gehts weiter.  Zum Glück könnte man fast sagen, denn lange war nicht klar, ob es weiterhin eine Förderung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge geben wird.
Doch jetzt herrscht Klarheit: es wird weiterhin den Umweltbonus in 2023 geben.

Allerdings mit beachtlichen Änderungen auf die Förderhöhe und den Förderumfang. Gerade jetzt im Markthochlauf der Elektromobilität wird die Förderhöhe des Umweltbonus verringert. Und das obwohl viele Kund*innen auf Ihre Fahrzeuge aufgrund der langen Lieferzeiten (sei es durch die Covid-19 Pandemie, Chip-Mangel, Ukraine-Krise und etwaigen anderen Ereignissen) noch warten müssen. Wir reden hier stellenweise von Lieferzeiten mit bis zu zwei Jahren! Viele Beraterkolleg*innen (einschließlich mir) können sich nicht erschließen, wie die amtierende Regierung zu dem Entschluss, die Förderhöhe zu verringern, gekommen ist. Gerade jetzt im Markthochlauf muss man das Vorhaben weiter kräftig unterstützen. Die Absenkung der Förderhöhe und, dass Unternehmen die Förderung ab 01.09.2023 nicht mehr beantragen können, ist aus meiner Sicht ein falsches Signal.

Doch bevor wir genauer auf die Änderungen der Umweltprämie eingehen, ein paar interessante Statistiken vom Stand November 2022.

Inhalt

Statistiken zum Umweltbonus 2022

Bevor wir einen Blick in die Zukunft wagen, bleiben wir doch im hier und jetzt und schauen uns gemeinsam die interessante Statistik an, welches das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 01.11.2022 veröffentlicht hat.

Welches Bundesland hat die meisten geförderten Fahrzeuge?

So wurden insgesamt 1.545.408 elektrisch angetriebene Fahrzeuge gefördert. davon 874.357 reine E-Fahrzeuge und 670.732 Plug-in-Hybride, bei Brennstoffzellenfahrzeugen kommen wir auf 312.

Die meisten Fahrzeuge wurden im Bundesland Nordrhein-Westfalen gefördert dort beläuft sich die Summe auf 376.961 Fahrzeuge. Auf dem zweiten Platz steht das Bundesland Bayern mit insgesamt 284.137 Fahrzeugen. Das Schlusslicht bildet das flächenmäßig kleinste Bundesland: Bremen mit 7.921 Fahrzeugen.

Welche Automarken wurden am häufigsten gefördert?

Auf Platz 1 sitzt ein deutscher Hersteller.
Vom Automobilkonzern Volkswagen wurden insgesamt 220.605 Fahrzeuge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Umweltbonus gefördert. Auf Platz 2 befindet sich der Automobilhersteller Mercedes-Benz mit 150.110 Fahrzeugen. Der „Newcomer“ Tesla schafft es auf Platz 5 mit 101.223 Fahrzeugen. Das Schlusslicht bildet die Marke SEAT mit 55.973 Fahrzeugen. Wobei das nicht sonderlich verwunderlich ist, da SEAT die elektrisch angetriebenen Modelle in Ihre Eigenmarke CUPRA ausgesondert hat. Auch der verspätete Marktstart des CUPRA Born trägt mit Sicherheit zu diesem Ranking bei.

Wie viele Anträge wurden bereits gestellt?

Insgesamt wurden 1.458.950 Anträge auf den Umweltbonus gestellt. Am häufigsten wurde der Umweltbonus von Unternehmen beantragt, nämlich 773.717 Anträge. Auch hier haben die Berater*innen aus dem Netzwerk der eMobile Academy kräftig Hilfestellung geleistet und die Unternehmen entsprechend bei der Antragstellung auf den Umweltbonus unterstützt. Auf dem zweiten Platz befinden sich die Privatpersonen mit 658.809 Förderanträgen.

Über die monetäre Gesamtförderhöhe schweigt sich das BAFA aus.
Wenn wir aber von den gesamt gestellten Anträgen und einen gemittelten Förderbetrag in Höhe von ca. 3.500€ ausgehen, so ergibt sich eine gesamt Fördersumme von ca. 5.106.325.000 €.

Eine detaillierte Darstellung der Förderanträge mit Bezug auf Fahrzeughersteller und Modell finden Sie auf: Zwischenbilanz Umweltbonus PDF

Förderung Elektroauto 2023 – was ändert sich?

Bisher wurden reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit bis zu 6.000€ Umweltbonus gefördert. Der Herstellerseitige Anteil beträgt hierbei immer 50% des Umweltbonus. Somit ergibt sich eine maximale Förderung für Elektroautos von bis zu 9.000€.

Tabellarisch dargestellt sind die Fördersätze für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge im Jahr 2022
Tabelle 1: Fördersätze (2022): Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Die Förderhöhe senkt sich ab 01.01.2023 auf maximal 4.500€ ab. Somit ergibt sich eine Förderhöhe von bis zu 6.750€.

Tabelle über die Fördersätze 2023 für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Dabei handelt es sich um die Höhe der Förderungen für Elektroautos, auch Umweltbonus.
Tabelle 2: Fördersätze (2023): Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Alle Anträge, welche noch bis zum 31.12.2022 gestellt werden, profitieren von der Förderhöhe aus 2022. Einige Autohersteller (beispielsweise Volkswagen) haben Ihren Kunden bei verspäteten Fahrzeugauslieferungen ab 01.01.2023 zugesichert, die Differenz zur Förderhöhe des Umweltbonus aus 2022 auszugleichen.

Förderung für Elektroautos im Unternehmen: Drastische Änderungen

Eine weitere drastische Änderung ist, dass Unternehmen ab dem 01.09.2023 nicht mehr antragsberechtigt sind. Ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt.
Das heißt, Unternehmen, welche Ihre Fahrzeuge/Flotte umstellen, sollten bis zum 31.08.2023 den Förderantrag auf Umweltbonus stellen. Wenn Sie bei diesem Vorhaben Unterstützung benötigen, stehen Ihnen Berater*Innen aus unserem Beraternetzwerk zur Verfügung.

Wie sieht es mit Plug-Ins aus?

Plug-In-Hybridfahrzeuge wurden dieses Jahr noch mit bis zu 4.500€ gefördert. Wer sich dieses Jahr noch einen Plug-In-Hybrid zulegt und noch keine Förderung beantragt hat, der muss schnell sein und den Antrag noch vor dem 31.12.2022 einreichen. So kann man noch vom Umweltbonus profitieren.

 

Die Förderung dieser Fahrzeugtypen entfällt ab 01.01.2023 komplett, somit sind Plug-In-Hybride nicht mehr förderfähig.

Tabelle als Übersicht der Innovationsprämie für Plug-In-Hybridfahrzeuge
Tabelle 3: Fördersätze (2022): Plug-In-Hybridfahrzeuge

Kann man Gebrauchtfahrzeuge fördern?

Ja, auch Gebrauchtfahrzeuge konnten und können weiterhin mit dem Umweltbonus gefördert werden. Dabei mussten gewisse Vorgaben zwecks Haltedauer und Fahrzeughalter eingehalten werden. Dies führte oft zu Verwirrung und widersprüchlichen Aussagen seitens der Autohäuser. Mit der neuen Richtlinie ab 01.01.2023 können auch Gebrauchtfahrzeuge mit mehr als zwei Haltern gefördert werden, sofern die übrigen Förderkriterien erfüllt sind.

Fördersätze (2022)- Gebrauchtfahrzeuge - Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge & Plug-In-Hybridfahrzeuge in Tabellenform
Tabelle 4: Fördersätze (2022)- Gebrauchtfahrzeuge - Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge & Plug-In-Hybridfahrzeuge in Tabellenform

Förderung Elektroauto – Die Beträge in 2023 für Gebrauchtfahrzeuge sehen wie folgt aus:

Tabelle für Förderung gebrauchter Elektroautos für 2023
Tabelle 5: Fördersätze (2023): Gebrauchtfahrzeuge - Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Haltedauer wird erhöht

Auch die Mindesthaltedauer der Fahrzeuge wird ab 01.01.2023 bei Kauf und Leasing der Fahrzeuge von ursprünglich 6 Monate auf 12 Monate erhöht. Somit sind ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, welche einen Leasingvertrag mit mindestens 12 Monaten oder mehr betragen. Aus meiner Sicht ein toller Schritt, um den gewinnbringenden Weiterverkauf von geförderten Fahrzeugen in die nordischen europäischen Länder zu unterbinden. Somit auch ein guter Schritt die geförderten Fahrzeuge hier in Deutschland zu behalten.

Ein Blick in die Zukunft – Der Umweltbonus in 2024

Ab 01.01.2024 senkt sich der Nettolistenpreis förderfähiger Fahrzeuge von ursprünglich maximal 65.000€ auf maximal 45.000€ ab. Damit einhergehend senkt sich auch der maximale Bundesanteil der Fahrzeuge auf 3.000€. So ergibt sich eine Förderhöhe von bis zu 4.500€.

Für Gebrauchtfahrzeuge ergibt sich laut Tabelle ein maximaler Bundesanteil von 2.400 €. Somit eine sich eine Förderhöhe von bis zu 3.600€

Tabelle 6 Fördersätze (2024): Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und junge Gebrauchtfahrzeuge
Tabelle 6 Fördersätze (2024): Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und junge Gebrauchtfahrzeuge

Die Förderung läuft voraussichtlich noch bis zum 31.12.2024, wenn nicht bereits vorher der finanzielle Fördertopf erschöpft ist. Wenn dieser Fall eintritt, werden laut der „Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ vom 17.11.2022 im Bundesanzeiger, auch keine weiteren Fördergelder bewilligt.

Fazit - Förderung Elektroauto 2023

Was ändert sich im Bezug auf den Umweltbonus in 2023 zu 2022?

  • Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert
  • Nur reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind förderfähig
  • Ab dem 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen förderberechtigt
  • Die maximale Förderhöhe wird von 9.000€ auf 6.750€ abgesenkt
  • Die Mindesthaltedauer wird von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht
  • Gebrauchtfahrzeuge mit mehr als zwei Haltern können auch gefördert werden, sofern die geforderten Richtlinien eingehalten werden

Was ändert sich beim Umweltbonus in 2024?

  • Maximale Förderung Elektroauto: Wird weiter von 6.750€ (2023) auf 4.500€ abgesenkt

Quellenverzeichnis:

BAFA – Einzelantrag stellen

Statistik – Zwischenbilanz 01.11.2022

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

vom: 17. November 2022 – Fundstelle: BAnz AT 09.12.2022 B1

https://www.bundesanzeiger.de/

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