Kurs-ID: BER008
Dieser zweitägige Aufbaukurs gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Kundengewinnung zum Thema Beratungsdienstleistung für Elektromobilität. Von zentraler Bedeutung ist dabei, zum einen die Kunden auf sich aufmerksam zu machen und zum anderen diese vom eigenen Dienstleistungsversprechen zu überzeugen. Wer dabei die folgenden Fragen überzeugend beantworten kann, hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Mitbewerbern:
Ziel ist, zertifizierte Berater*innen für Elektromobilität (DEKRA, IHK oder HWK) mit vertrieblichen Strategien, die zu ihrem Geschäftsmodell passen, vertraut zu machen und sie hinsichtlich Methoden zur Neukundengewinnung und Bestandspflege zu schulen.
Die Teilnehmenden erlernen zudem, den Markt für die eigene Leistung klar zu definieren (z.B. Beratung von Kommunen und WEGs zu Ladeinfrastruktur; Elektrifizierung von Firmenflotten usw.).
Berater für Elektromobilität, Mobilitätsberater, Energieberater, Projektleiter für E-Mobilitätsprojekte und vergleichbare Berufe
– Kursunterlagen
– Video-Aufzeichnung des Workshops
– Checklisten für die tägliche Arbeit
Teilnahmebescheinigung der eMobile Academy
Es werden 16 Unterrichtseinheiten für die Rezertifizierung für folgende DEKRA-Lehrgänge anerkannt:
1.192, – € zzgl. MWSt.
Vergünstigter Preis für zertifizierte Berater der eMobile Academy:
795,- € zzgl. MWSt.
03.09. + 10.09.2024 – via Zoom
Hier werden wir Euch in den nächsten Wochen Tipps geben, wie Ihr als E-Mobilitätsberater auch in Zeiten schwacher Konjunktur neue Aufträge gewinnen könnt:
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie gemäß dem EnEfG verpflichtet sind, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen und bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen müssen. Wir haben dazu einen KI-Check entwickelt um einfach abzuschätzen, ob ein Unternehmen betroffen ist: https://emobile-academy.de/enefg-check/.
Wenn Ihr die groben Unternehmensdaten wie Anzahl der Mitarbeiter und Größe des Fuhrparks kennt, könnt Ihr mit diesem Tool ermitteln, ob ein Unternehmen von der EnEfG betroffen ist. Falls ja, habt Ihr einen super Anlass, die Geschäftsführung zu kontaktieren und Eure Unterstützung bei der Erfüllung der EnEfG-Pflicht anzubieten.
Mehr über das EnEfG erfahrt Ihr in unserer Weiterbildung BER013: Elektromobilitätsberatung mit Focus auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Habeck hat es schon wieder getan. Zum 7. August hat er ohne Vorwarnung die Förderung für Energieberater im B2C-Bereich halbiert – der Aufschrei in der Branche ist groß. Doch für uns E-Mobilitätsberater bietet sich damit eine super Cross-Selling-Chance! Energieberater suchen nach neuen Kundensegmenten, und das EnEfG mit Fokus auf Umstellung energieintensiver Fahrzeugflotten auf E-Mobilität ist ein ideales Feld. Während wir die Mobilitätskompetenz und das Know-how für Ladeinfrastruktur mitbringen, können Energieberater die allgemeine Energieberatung abdecken. Schließt euch in eurer Region zusammen und bietet ein gemeinsames EnEfG-Beratungskonzept an.
Mehr über das EnEfG erfahrt Ihr in unserer Weiterbildung BER013: Elektromobilitätsberatung mit Focus auf das Energieeffizienzgesetz
Verunsicherte Kunden und wegfallende Förderungen machen den Markt aktuell schwierig. Aber genau hier könnt Ihr ansetzen: Niederschwellige Schulungsangebote für Mitarbeiter und Kunden sind der Schlüssel. Bietet beispielsweise Hausverwaltern und Immobilienentwicklern kurze Online-Schulungen an, um deren Kunden rechtlich und technisch auf den neuesten Stand zu bringen. Oder gebt Autohäusern die Chance, ihre Kunden vor Ort über die großen Fragen zur E-Mobilität aufzuklären. Diese Schulungen (1-2 Stunden) zu attraktiven Preisen (200-250 Euro) öffnen Türen und halten Euch im Gespräch.
Viele von Euch haben bereits ein bestehendes Branchennetzwerk. Diese Verbindungen sind extrem wertvoll. Sprecht Eure Kontakte gezielt an, ob über LinkedIn, E-Mail oder per Telefon, und lasst Euch Empfehlungen zu potenziellen E-Mobilitätsberatungskunden geben.
Hier ein Beispiel:
„Hallo Hans, du hast ja mitbekommen, dass ich mich als E-Mobilitäts-Berater selbstständig gemacht habe. Gerade in unserer alten Branche wird die Energieeinsparung im Fuhrpark immer wichtiger. Es wäre toll, wenn du vielleicht den einen oder anderen Kunden in deinem Umfeld hättest, von dem du glaubst, dass er Beratungsbedarf bei der Umstellung seines Fuhrparks auf E-Fahrzeuge hat. Ich würde mich sehr über die Herstellung eines Kontakts oder die Nennung eines konkreten Ansprechpartners freuen. Danke dir ganz herzlich…“
Kostenlose Erstberatungen sind eine Möglichkeit, um Eure Kompetenz zu zeigen. Achtet unbedingt darauf, in der Beratung einen echten Mehrwert zu liefern, den weder Mitbewerber standardmäßig bieten noch der Kunde einfach mal selbst recherchieren kann. Aber verschießt nicht gleich Euer ganzes Wissen zum Nulltarif. Setzt einen „Cliffhanger“: Ähnlich wie bei TV-Serien geht mit einer offenen Frage oder einer spannenden These aus der Erstberatung raus. Die Auflösung dieser These, die Antwort auf die offene Frage gibt es aber dann erst mit einer weiterführenden, kostenpflichtigen Beratung. Ob Unternehmensmobilität, Ladeparks oder Ladeinfrastruktur – mach klar, dass ohne deine Expertise Risiken und teure Fehler drohen.
Hier ein Beispiel: wenn Ihr ein Unternehmen zu Ladeinfrastruktur beratet, zeigt z.B. auf, wie man mithilfe des SAENA-Kostenrechners eine gute Abschätzung der Investitionen vornehmen kann. Erklärt, wie die Umsetzung erfolgt und weist dann darauf hin, dass knapp 70 % der Unternehmensladeinfrastruktur nicht rechtskonform ist. Erklärt, warum das so ist und klärt auf, welche Folgen das haben kann. Wie dann wirklich Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, ist Teil einer späteren, kostenpflichtigen Beratung.
Da die wirtschaftliche Lage angespannt ist, müsst Ihr den Fokus auf den sofortigen finanziellen Nutzen legen. Bietet vor allem Beratungsleistungen an, die Euren Kunden nachweislich messbares Einsparpotential bringen.
Das lässt sich z.B. schön bei Kunden realisieren, die aufgrund der Größe ihres Fuhrparks Gefahr laufen, entweder mehr als 2,5 oder 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch zu überschreiten. In diesen Fällen greift das EnEfG mit massiven Energieeinsparvorschriften. Das Umstellen des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge bietet zwar ein hohes Energieeinsparpotential von bis zu Faktor 4, doch die Ausgaben hierfür müssen erst wieder eingespielt werden und das ist in der aktuellen Marktsituation eher schwierig.
Doch es gibt auch andere Maßnahmen, die kostenneutral oder sogar mit sofortigem Einspareffekt möglich sind. Dies ist z.B. durch andere Beschaffungsformen als Kauf oder Leasing, durch andere Nutzungsformen oder durch andere Mobilitätskonzepte möglich.
Entsprechende Maßnahmen können so große Wirkung erzielen, dass ein Unternehmen komplett aus der EnEfG-Bemessungsgrenze herausfällt. Somit könnt Ihr mit Eurer Beratung nicht nur Energie- und Kosteneinsparungen ermöglichen sondern Unternehmen auch die komplette Auditierungspflicht ersparen.
Mehr über das EnEfG erfahrt Ihr in unserer Weiterbildung BER013: Elektromobilitätsberatung mit Focus auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Zert. Projektmanager für Elektromobilität und Alternative Antriebe
Mehrere Weiterbildungs-Projekte für den Vertrieb an Groß- und Gewerbekunden, Elektromobilität für große Fuhrparks sowie kleine Gewerbetreibende und Selbstständige
Entwicklung eines Flottenvertriebskonzepts für einen Elektromobilitäts-Hersteller
E-Mobilität effizient und zukunftssicher implementieren.